Das Team von Funntastic freut sich über die Zusammenarbeit mit Ihnen! Und wir versprechen: Wir werden alles für Ihren Projekterfolg tun und bei unserer Arbeit stets darauf achten, dass Sie am Ende mit uns und dem Ergebnis zufrieden sind. Wir werden offen und partnerschaftlich kommunizieren und lösungs- und kundenorientiert arbeiten. Um eine langfristige Zusammenarbeit zu ermöglichen, sollten gewisse Rahmenbedingungen konkretisiert werden, dazu dient der vorliegende Rahmenvertrag.
1. Anwendungsbereich
Um Unklarheiten zu vermeiden, stellen diese Regelungen sowie ggf. zusätzlich zwischen uns vereinbarte Einzelverträge die ausschließlichen Regelungen unserer Zusammenarbeit dar. Sonstige entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Regel-ungen Ihrerseits werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, sie wurden von uns schriftlich anerkannt. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, wobei die elektronische Form ausreicht. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
2. Leistungen der Agentur
Als zentraler Ansprechpartner kümmern wir uns um alle Themen Ihrer Online-Kommunikation. Dazu gehören: Beratung, Strategie, Konzeption, Gestaltung, Online-Marketing, Redaktion sowie auch technische Lösungen (Software).
Die konkreten Leistungspflichten werden unter Einbeziehung dieser Vereinbarung zwischen Ihnen und uns gesondert vereinbart (Einzelauftrag). Der Einzelauftrag ergibt sich jeweils aus Ausschreibungsunterlagen, Briefings und den von Ihnen akzeptierten Angeboten, Kostenvoranschlägen oder Detailkalkulationen.
Sofern nicht ausdrücklich beauftragt, umfasst unsere Arbeit grundsätzlich nicht die rechtliche Überprüfung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Rechtliche Prüfungen von Kommunikationsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf Marken-, Namens-, Designentwicklung, liegen beim Kunden. Wir werden Sie aber auf uns bekannte rechtliche Risiken hinweisen und auf Wunsch eine rechtliche Prüfung in Ihrem Namen beauftragen.
3. Vergütung und Rechnungsstellung
Maßgeblich für die Abrechnung sind die jeweils vorliegenden Angebote. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich festgehalten, erfolgt die Abrechnung auf Stundennachweis zum Satz von € 125,- (Tagessatz € 1.000,-), jeweils zzgl. Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen rein netto zu begleichen. Wir sind berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu stellen.
4. Reisekosten
Für Termine im Raum Stuttgart werden keine Reisekosten berechnet. Außerhalb von Stuttgart (> 50 km) werden die Reisekosten mit 50 ct je Kilometer und die Reisezeit (je Person) mit der Hälfte des Stundensatzes abgerechnet.
5. Änderungen und Change Request
Unsere Angebote umfassen, sofern nicht anders angegeben, bis zu zwei Freigabeläufe für Ihre Anpassungswünsche, die jedoch keine völlige Neugestaltung beinhalten und dem Aufwand nach entsprechend begrenzt sind. Weitere individuelle Anpassungen oder Änderungen, bzw. Ergänzungen Ihrer Anforderungen (Change Request) werden gesondert berechnet.
6. Mitwirkungspflicht
Für die erfolgreiche Ausführung unserer Arbeit sind wir als Agentur auch auf Sie angewiesen. Bitte sorgen Sie dafür, dass uns alle erforderlichen Informationen, Unterlagen usw. zur Verfügung stehen und Rückfragen möglichst zeitnah und auf direktem Weg beantwortet werden. Bei Verzögerungen von Ihrer Seite sind wir berechtigt, ggf. entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen; ebenso kann es in der Folge zu einer Verzögerung des Gesamtprojekts kommen. Zudem sind wir auf Ihr Feedback nach der Umsetzung eines Projekts angewiesen. Bitte berücksichtigen Sie für die Rückmeldung an uns entsprechend Zeit, während und insbesondere zu Ende des Projekts.
7. Rechteeinräumung
Gerne übertragen wir Ihnen, sofern nichts anderes vereinbart wurde, mit vollständiger Vergütung des jeweiligen Einzelauftrags das Recht, die abgenommenen Eigenleistungen des jeweiligen Einzelauftrags für den vereinbarten Zweck zu nutzen. Darüber hinaus gewähren wir Ihnen in Einzelfällen nach Rücksprache für unsere Eigenleistungen das Recht für eine erweiterte Nutzung für Ihr Unternehmen. Nutzungsrechte an Entwürfen und Varianten der endgültigen Leistung werden nicht übertragen. Eine Weiterübertragung oder Lizensierung der Nutzungsrechte unserer Leistungen an Dritte bedarf der Zustimmung durch uns. Unsere Leistungen dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht bearbeitet oder anderweitig umgestaltet werden. Für Fremdleistungen (z. B. Bildrechte) können wir Ihnen mit vollständiger Vergütung im Zweifel nur ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck gewähren. Weitergehende Rechte können wir bei Bedarf gerne für Sie erwerben, sofern diese von dem jeweiligen Dritten angeboten werden. Für Logos, Texte, Fotos o. ä., die wir von Ihnen zur Verfügung gestellt bekommen, liegt die Verantwortlichkeit für die Einräumung der notwendigen Rechte bei Ihnen.
8. Geheimhaltung
Wir verpflichten uns, sämtliche uns im Zusammenhang mit dem Vertrag/Angebot zugänglich werdenden Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur unter Gewähr-leistung entsprechender Verpflichtungen. Eine gesonderte Geheimhaltung kann auf Wunsch gerne zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Verpflichtungen treffen Sie als Kunde und Ihre Erfüllungsgehilfen in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von uns als Agentur, dies gilt insbesondere auch auf die während der Entwicklungsphase zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.
9. Datenschutz
Wir als Auftragnehmer und Sie als Auftraggeber werden die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere die Regelungen der DSGVO und des BDSG-neu beachten und die Mitarbeiter entsprechend verpflichten. Weitergehende Regelungen werden gesondert vereinbart. Sofern zur Durchführung der vertraglichen Leistungen eine Über-tragung bzw. Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt, wird eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) abgeschlossen. Ansprechpartner für Datenschutz-themen ist bei MOSAIQ der externe Datenschutzbeauftragte, Rechtsanwalt York Freiling, FINIENS DATA GmbH, Markgrafenstraße 4, 60487 Frankfurt am Main, Tel. +49 (0)69 209 758 900, E-Mail datenschutz@finiens.eu.
10. Haftung
Die Agentur haftet für die rechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Werbemaßnahmen, insbesondere nach wettbewerbs-, markenrechtlichen und spezieller werberechtlicher Vorschriften, sofern sie den Kunden nicht auf ihr bekannte rechtliche Bedenken hingewiesen hat.
Unsere Haftung oder die unserer Erfüllungsgehilfen wird ferner für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind Schäden natürlich aufgrund von Garantien, nach dem Produkthaftungsgesetz, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleichfalls ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen. Bei Verletzung solcher Vertragspflichten ist unsere Haftung jedoch auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Die Haftung der Agentur wird bei Verletzung solcher Vertragspflichten in der Höhe auf maximal 20 Prozent des jeweiligen Auftragswertes be-schränkt, sofern Sie keinen höheren Schaden nachweisen. Für den Verlust von Daten haften wir nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer Sicherung zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.
Schadensersatzansprüche des Kunden, die sich aus einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Nebenpflichten der Agentur oder ihrer Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie leicht fahrlässig herbeigeführt wurden.
11. Eigentumsvorbehalt
Nach Übergabe von Leistungen des jeweiligen Einzelauftrags an den Kunden behält sich die Agentur das Eigentum an allen hierbei überlassenen Unterlagen und Gegenständen bis zur vollständigen Zahlung aller den Einzelauftrag betreffenden Rechnungen vor.
An Ideenskizzen, Entwürfen und Reinzeichnungen der Agentur werden keine Eigentumsrechte übertragen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind sämtliche Originale hierzu der Agentur unverzüglich nach Beendigung des Einzelauftrags zurückzugeben. Datenträger und Daten, insbesondere zur Bearbeitung der Leistungen der Agentur, werden von der Agentur nur zur Verfügung gestellt, sofern dies schriftlich vereinbart wurde.
12. Eigenwerbung
Gegenüber Dritten darf Funntastic das Projekt und die Zusammenarbeit mit Ihnen als Referenz nutzen (z. B. in Präsentationen, im Internet oder in Presseartikeln o. ä.). Selbstverständlich werden keine Details oder interne Informationen kommuniziert. Für alles, was über eine reine Nennung des Kunden bzw. einer kurzen Projektbeschreibung hinausgeht, ist eine schriftliche Zustimmung erforderlich.
13. Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird mit der Beauftragung des Angebots, bzw. der Angebote durch Sie als Auftraggeber und der Annahme durch uns als Auftragnehmer geschlossen und läuft auf zunächst unbestimmte Zeit. Eine Kündigung ist für beide Seiten mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für beide Seiten bleibt hiervon unberührt.
14. Beendigung des Vertrags
Wir als Funntastic verpflichten uns, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die von uns konzipierten und veröffentlichten Leistungen nicht noch einmal zu verwenden, sofern eine gewisse Einzigartigkeit und damit Wiedererkennung gegeben sind. Ausgenommen hiervon ist eine Verwendung der Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung der Agentur. Ebenso verpflichten wir uns, auch nach einer ausgesprochenen Kündigung kooperativ und unterstützend mitzuwirken, bspw. bei der Übergabe an eine Nachfolgeagentur ggf. gegen eine gesonderte Vergütung. Für den Fall, dass Sie als Auftraggeber während der laufenden Projektumsetzungsphase ein Projekt kündigen, erlauben wir uns die bis dahin erbrachte Leistung komplett sowie eine Ausfallentschädigung in Höhe von 15 % der restlichen Auftragssumme zu berechnen. Sie als Auftraggeber werden uns von möglichen Ansprüchen Dritter in Folge der Kündigung freistellen.
15. Abtretung
Aufrechnung, Zurückbehaltung: Die Parteien sind nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag oder den jeweiligen Einzelaufträgen abzutreten. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus diesem Vertrag oder den jeweiligen Einzelaufträgen ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
16. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ungültig sein oder werden, so wird seine übrige Gültigkeit dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem beabsichtigten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Fall einer Lücke. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart.
Stand: 21.11.2023